Die Bürgerstiftung Kulturlandschaft Spreewald

Bürgerstiftungen sind Gemeinschaften von Stiftern und Zustiftern,

die das Stiftungskapital langfristig durch eine Vielzahl eher kleinerer Spenden und Zustiftungen aufbauen.

Stiftungsportrait

Die Bürgerstiftung Kulturlandschaft Spreewald wurde im Mai 2007 - mit der Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht des Landes Brandenburg - offiziell errichtet.

Gründungsstifter sind Kommunen, Landkreise, Agrarbetriebe des Spreewalds, Privatpersonen und Tourismusanbieter.

Es soll das bürgerliche Engagement für den Erhalt dieser einzigartigen Kulturlandschaft und der naturraumbedingten Vielfalt von Arten und Lebensräumen gefördert und gebündelt werden.

Zweck der Stiftung ist es, Projekte und Konzepte zu fördern bzw. auch direkt zu unterstützen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und Bewahrung der von Menschenhand geprägten Kultur- und Naturlandschaft des UNESCO Biosphärenreservats Spreewald leisten.

Das Instrument der Bürgerstiftung bietet 3 Vorteile:

  • Nachhaltigkeit - das Stiftungsvermögen darf nicht geschmälert werden
  • Unabhängigkeit - Vorstand und Kuratorium wachen und entscheiden über die Verwendung der Mittel
  • Zweckbindung - der Stiftungszweck ist lt. Satzung durch die Elemente Landschaftspflege, Natur- und Umweltschutz, Bildung, Heimatpflege, Brauchtum und Kultur bestimmt

Ziel der Stiftungsgründung

Mit der Gründung einer Stiftung Kulturlandschaft Spreewald sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, diese Landschaft als Kapital weiter zu erhalten - „In-Wert-Setzung". Es sollen möglichst viele Menschen vor Ort als Stifter eingebunden werden und damit einen Teil der Verantwortung tragen.

Gleichzeitig ist daran gedacht, Unternehmen, Verbände, Gebietskörperschaften und das Land Brandenburg als Mitstifter zu gewinnen.

Die Stiftung ist als offene Stiftung des privaten Rechts konzipiert. Die Stiftung soll ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen. Stiftungsorgane werden Stiftungsrat, Kuratorium und Vorstand sein.

Satzung der Stiftung

Steuerliche Vorteile für Stifter und Spender

Seit 1. Januar 2007 können Zuwendungen in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung in Höhe von bis zu einer Million Euro über zehn Jahre verteilt steuerlich abgesetzt werden. Verheiratete können diesen Betrag doppelt geltend machen.

Gleichzeitig können Spenden an gemeinnützige Körperschaften wie Stiftungen in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgabe abgezogen werden.

Alle Zustiftungen und Spenden an die Bürgerstiftung Kulturlandschaft Spreewald sind steuerabzugsfähig. Entsprechende Zuwendungsbestätigungen werden von der Stiftung ausgestellt und versendet.

Gremien der Stiftung

Der Vorstand und das Kuratorium der Bürgerstiftung Kulturlandschaft Spreewald sind ehrenamtlich tätig und bestehen aus folgenden Mitgliedern:

Vorstand der Bürgerstiftung Kulturlandschaft Spreewald

  • Holger Bartsch - Vorstandsvorsitzender (Landrat a.D.)
  • Michael Petschick - stellvertretender Vorstandsvorsitzender (Biosphärenreservat Spreewald)
  • Susanne Pursche - Landesrechnungshof Brandenburg
  • Rainer Schloddarick - Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau"
  • Anja Käppler - Sparkasse Niederlausitz

Kuratorium der Bürgerstiftung Kulturlandschaft Spreewald

  • Werner-Siegwart Schippel - Kuratoriumsvorsitzender - Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg
  • Helmut Wenzel - Bürgermeister der Stadt Lübbenau, stellvertr. Kuratoriumsvorsitzender
  • Manuela Filko
  • Eugen Nowak - Leiter des UNESCO-Biosphärenreservates Spreewald
  • Horst G. Zaisch - Geschäftsführer BERATA Steuerberatungsgesellschaft mbH Spree-Neiße
  • Heike Zettwitz
  • Steffen Franke - Vorsitzender der Kahnfährgenossenschaft Lübbenau & Umgebung
  • Sylvia Zeidler - Geschäftsführerin der Agrargenossenschaft "Spreetal" e.g. Neu Lübbenau
  • Ulrich Noack
  • Eberhard Perschk - Geschäftsführender Gesellschafter der Emis Electrics GmbH